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BGH, 22.11.1963 - IV ZR 63/63 |
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- BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54
Enteignung einer GmbH
Auszug aus BGH, 22.11.1963 - IV ZR 63/63
In seinem BGHZ 20, 4, 14 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54] veröffentlichten Urteil hat der II. Zivilsenat ausgeführt, die Rechtsfigur der juristischen Person könne nur in dem Umfang Beachtung finden, in dem ihre Verwendung dem Zweck der Rechtsordnung entspreche. - BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55
Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH
Auszug aus BGH, 22.11.1963 - IV ZR 63/63
Von diesem Grundsatz hat aber die Rechtsprechung, soweit es sich um die Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft handelt, Ausnahmen gemacht und den alleinigen Gesellschafter der Gesellschaft da gleichgestellt, wo die Berufung auf die förmliche Verschiedenheit zwischen Gesellschafter und Gesellschaft gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BGHZ 22, 226, 230 [BGH 29.11.1956 - II ZR 156/55] mit weiteren Nachweisen; BGH Betrieb 1957, 795). - RG, 30.11.1922 - IV 102/22
Besonderer Vertreter für den Prozess
Auszug aus BGH, 22.11.1963 - IV ZR 63/63
Aus ähnlichen Erwägungen hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen alle Anteile einer GmbH übertragen wurden, das Rechtsgeschäft nicht rein formal als Veräußerung von Rechten, sondern als eine Veräußerung des von der GmbH betriebenen Unternehmens gewertet (RGZ 105, 401).
- BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74
Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH
Auch hier wird die Entschädigung nicht der Gesellschaft, sondern dem Alleingesellschafter zugestanden, weil es Sinn und Zweck der Wiedergutmachungsgesetzgebung ist, sie ihm als dem eigentlichen Verfolgten zukommen zu lassen (BGH Urteil vom 22. November 1963 - IV ZR 63/63 = WM 1964, 69;vom 19. November 1965 - IV ZR 284/64 = WM 1966, 146; Schmidt GmbH-Rundsch. 1974, 178, 181;… Schanze a.a.O. S. 111).